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BUAG-Zuschlagsverordnung (Gültigkeit mit 1. 1. 2021)

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtRudolf GrafenederPV-Info 2021, 21 Heft 1 v. 10.1.2021

Dieser Beitrag behandelt die mit 1. 1. 2021 wirksame Änderung der BUAG-Zuschlagsverordnung, die durch die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der die BUAG-Zuschlagsverordnung geändert wird, BGBl II 2020/564, ausgegeben am 15. 12. 2020, erfolgte.

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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