Dieser Beitrag behandelt die mit 1. 1. 2021 wirksame Änderung der BUAG-Zuschlagsverordnung, die durch die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der die BUAG-Zuschlagsverordnung geändert wird, BGBl II 2020/564, ausgegeben am 15. 12. 2020, erfolgte.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

