Durch BGBl I 2020/130, ausgegeben am 15. 12. 2020, wurden (weitere) Änderungen in der Arbeitslosenversicherung vorgenommen. Dabei geht es um die Verlängerung von Fristen und die zweite Tranche der Einmalzahlung.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

