Der VwGH hatte zu beurteilen, in welchem Umfang und in welcher Höhe im Fall einer Tätigkeit im Ausland Verpflegungsmehraufwendungen und Kosten für Familienheimfahrten steuerrechtlich wirksam sind. Sehr deutlich hat das Höchstgericht ausgesprochen, was unter die Höchstgrenzen der Abzugsfähigkeit fällt und unter welchen Umständen diese gesetzlichen Höchstgrenzen überschritten werden dürfen (VwGH 12. 5. 2021, Ra 2019/13/0101).

