Ein Streik von Kindergärtnerinnen führt dazu, dass in etlichen Fällen die Eltern die Betreuungspflichten wahrnehmen müssen. Dies kann auch zur Folge haben, dass die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsleistung nicht ausgeführt werden kann. Im Folgenden wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber trotz Absenz des Arbeitnehmers vom Arbeitsplatz das Entgelt zu bezahlen hat (wie wenn der Arbeitnehmer gearbeitet hätte).

