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Masseurin als Dienstnehmerin

RechtsprechungSteuerrechtChrista KocherPV-Info 2021, 14 - 15 Heft 12 v. 10.12.2021

Geringfügige Änderungen im tatsächlichen Geschehen und der Abschluss eines schriftlichen „Werkvertrags“ machen aus einer Masseurin, die in den geschäftlichen Organismus eines Hotelbetriebs eingegliedert ist und kein Unternehmerrisiko trägt, noch keine Selbständige (BFG 4. 6. 2021, RV/2100789/2018).

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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