Massenbeendigungen iSd § 45a AMFG müssen dem AMS angezeigt werden. Dies gilt auch für einvernehmliche Auflösungen auf Initiative des Arbeitgebers. Bekämpfbar sind aber nur unter Verletzung dieser Verpflichtung ausgesprochene Kündigungen (OGH 24. 6. 2021, 9 ObA 47/21h).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

