Das Working-Holiday-Visum soll Drittstaatsangehörigen, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sind, ermöglichen, ihre Kenntnisse der deutschen Sprache durch einen einjährigen Aufenthalt in Österreich zu verbessern. Es handelt sich dabei an sich um einen Ferienaufenthalt, doch dürfen diese Personen in Österreich arbeiten, um ihren Aufenthalt mitfinanzieren zu können. Ein chilenischer Staatsangehöriger nutzte diese Möglichkeit und war – außerhalb der österreichischen Schulferien – etwas mehr als einen Monat als Bauarbeiter tätig. Mit der Frage, ob er als Ferialarbeitnehmer oder als Hilfsarbeiter im Kollektivvertrag einzustufen ist, mussten sich die Gerichte befassen (OGH 26. 5. 2021, 8 ObA 25/21s).

