Anfang September wurde neuerlich ein Generalkollektivvertrag, der sich im Wesentlichen mit dem Tragen von Schutzmasken wegen COVID-19 beschäftigt, abgeschlossen. Er trat rückwirkend mit 1. 9. 2021 in Kraft und gilt bis 30. 4. 2022.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

