Die Phase 5 der Sonderbetreuungszeit wurde am 22. 9. 2021 im Nationalrat beschlossen und tritt rückwirkend mit 1. 9. 2021 in Kraft. Die Neuregelung wird hier auf Basis der parlamentarischen Materialien (1039 BlgNR 27. GP ) dargestellt.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

