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Ausländische Progressionseinkünfte als Basis für die 10 %-Grenze für freigebige Zuwendungen

PV InternationalSteuerrechtKlemens NenningPV-Info 2020, 53 - 54 Heft 7 und 8 v. 10.7.2020

Der Gesamtbetrag der Einkünfte beinhaltet für die Ermittlung des 10 %-Grenzbetrags des § 18 Abs 1 Z 7 EStG (freigebige Zuwendungen) auch Einkünfte, die als Auslandseinkünfte aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens freigestellt sind, aber in Österreich dem Progressionsvorbehalt unterliegen (BFG 13. 1. 2020, RV/6100630/2019).

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