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Geheimhaltungsvereinbarung und Kundenschutzklausel

RechtsprechungSteuerrechtThomas RauchPV-Info 2020, 38 - 39 Heft 7 und 8 v. 10.7.2020

Eine Kundenschutzklausel (Mandanten- bzw Klientenschutzklausel) ist eine besondere Art einer Konkurrenzklausel. Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist keine Konkurrenzklausel (iSd § 36 AngG) und unterliegt insbesondere nicht deren zeitlichen Beschränkungen. Die Parteien des Arbeitsvertrags können eine Konkurrenzklausel und eine Geheimhaltungsvereinbarung in den Arbeitsvertrag aufnehmen (OGH 17. 12. 2019, 9 ObA 134/19z).

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