Ansprüche auf eine Patent- und Diensterfindungsvergütung unterliegen dem Grunde nach der Sicherung nach dem IESG. Auf die Tatsache, dass es sich um einen aperiodischen Anspruch handelt, ist bei der Berechnung der Sechsmonatsfrist – aufgrund einer Gesetzesänderung – aber nicht Rücksicht zu nehmen (OGH 24. 7. 2019, 8 ObS 8/19p).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

