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Insolvenz-Entgelt: Sechsmonatsfrist gilt auch bei aperiodischen Ansprüchen

RechtsprechungSteuerrechtChristoph WiesingerPV-Info 2020, 20 Heft 2 v. 10.2.2020

Ansprüche auf eine Patent- und Diensterfindungsvergütung unterliegen dem Grunde nach der Sicherung nach dem IESG. Auf die Tatsache, dass es sich um einen aperiodischen Anspruch handelt, ist bei der Berechnung der Sechsmonatsfrist – aufgrund einer Gesetzesänderung – aber nicht Rücksicht zu nehmen (OGH 24. 7. 2019, 8 ObS 8/19p).

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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