Bildungsteilzeitgeld und Weiterbildungsgeld gebühren prinzipiell nur, wenn eine praktische Ausbildung nicht beim selben Arbeitgeber stattfindet. Diese Voraussetzung gilt unabhängig von der Dauer einer theoretischen Ausbildung (VwGH 27. 8. 2019, Ra 2018/08/0188).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

