Die Entsenderichtlinie vom 16. 12. 1996 (RL 96/71/EG ) wurde zuletzt am 28. 6. 2018 mithilfe einer Änderungsrichtlinie (RL [EU] 2018/957) adaptiert. Die Mitgliedstaaten hatten bis 30. 7. 2020 Zeit, nationale Vorschriften zur Umsetzung zu erlassen. Dies ist zumindest in Österreich nicht zeitgerecht geschehen. Interessant für die Praxis sind die Änderungen des sogenannten „harten Kerns“ der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Dieser Beitrag möchte diese Änderungen ein wenig beleuchten.

