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Anrechnung einer ausländischen Familienleistung nur bei Gleichartigkeit

PV InternationalSteuerrechtChrista KocherPV-Info 2020, 24 - 25 Heft 12 v. 10.12.2020

Wenn der § 6 Abs 3 KBGG für Geburten ab dem 1. 3. 2017 bei der Anrechnung ausländischer Familienleistungen nicht mehr auf die Gleichartigkeit abstellt, widerspricht dies Unionsrecht. Das Erfordernis des Vorliegens von Leistungen gleicher Art (Art 10 VO [EG] 883/2004) gilt daher auch im Anwendungsbereich des § 6 Abs 3 KBGG idF BGBl I 2016/53. Der Bezug von bayerischem Familiengeld führt mangels Gleichartigkeit zu keiner Kürzung des österreichischen Kinderbetreuungsgeldes als Ersatz des Erwerbseinkommens (OGH 26. 5. 2020, 10 ObS 19/20x).

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