Insbesondere um Eltern für das nunmehr laufende Schuljahr die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Kinder in der Zeit einer behördlichen Schließung von Schulen oder Betreuungseinrichtungen bzw während der Schulferien zu betreuen, wurde das Instrument der Sonderbetreuungszeit bis 28. 2. 2021 verlängert (BGBl I 2020/107, ausgegeben am 30. 9. 2020).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

