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Bildungsbonus für Arbeitslose

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtAndreas GerhartlPV-Info 2020, 1 Heft 11 v. 10.11.2020

Mit dem Bildungsbonus für Arbeitslose sollen die Bereitschaft zur Teilnahme an einer zweckmäßigen, länger dauernden Ausbildung unter den gegenwärtigen schwierigen Bedingungen erleichtert und die damit verbundenen zusätzlichen Aufwendungen abgegolten werden (BGBl I 2020/108, ausgegeben am 20. 9. 2020).

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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