Mit dem Bildungsbonus für Arbeitslose sollen die Bereitschaft zur Teilnahme an einer zweckmäßigen, länger dauernden Ausbildung unter den gegenwärtigen schwierigen Bedingungen erleichtert und die damit verbundenen zusätzlichen Aufwendungen abgegolten werden (BGBl I 2020/108, ausgegeben am 20. 9. 2020).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

