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Vergütungsanspruch des Arbeitgebers nach dem Epidemiegesetz bei Quarantäne des Arbeitnehmers

Für die PraxisSteuerrechtWolfgang Höfle, Alexandra PlatzerPV-Info 2020, 2 - 9 Heft 11 v. 10.11.2020

Erfordert die Tätigkeit des Arbeitnehmers eine Anwesenheit im Betrieb oder an einem bestimmten Einsatzort, birgt die COVID-19-Pandemie zusätzliche organisatorische Herausforderungen für Arbeitgeber. Mit steigenden Infektionszahlen kommt es immer häufiger vor, dass Arbeitnehmer aufgrund eines positiven Testergebnisses oder als Kategorie-I-Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt werden. Arbeitgeber haben in diesem Fall einen Vergütungsanspruch nach dem Epidemiegesetz. Bis zum Vorliegen eines Absonderungsbescheides ist oft schwer einschätzbar, ob überhaupt eine Absonderung nach dem Epidemiegesetz oder nur eine Empfehlung zur Selbstisolation vorliegt. Auch die Höhe des Vergütungsanspruchs ist, gerade was die Einbeziehung von Sonderzahlungen betrifft, strittig. Die KSW (Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) hat daher in einer Anfrage an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) abgeklärt, wie die Bezirksverwaltungsbehörden nach dem Verständnis des Ministeriums derzeit den Vergütungsanspruch zu ermitteln haben.

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