Geben Mitglieder eines gemeinnützigen Sportfliegervereins (Fluglehrer) anderen Mitgliedern dieses Vereins (Flugschülern) individuell zwischen diesen Mitgliedern vereinbarte Flugstunden, die sie jederzeit aus persönlichen Gründen absagen oder sich durch andere Fluglehrer aus dem Verein vertreten lassen können, wofür sie vom Verein lediglich einen geringen Aufwandersatz erhalten, so liegen keine abhängigen oder freien Dienstverhältnisse iSd ASVG vor (VwGH 27. 4. 2020, Ra 2020/08/0036).

