vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Dienstverhältnis von Fluglehrern eines gemeinnützigen Flugvereins

RechtsprechungSteuerrechtThomas NeumannPV-Info 2020, 10 - 11 Heft 11 v. 10.11.2020

Geben Mitglieder eines gemeinnützigen Sportfliegervereins (Fluglehrer) anderen Mitgliedern dieses Vereins (Flugschülern) individuell zwischen diesen Mitgliedern vereinbarte Flugstunden, die sie jederzeit aus persönlichen Gründen absagen oder sich durch andere Fluglehrer aus dem Verein vertreten lassen können, wofür sie vom Verein lediglich einen geringen Aufwandersatz erhalten, so liegen keine abhängigen oder freien Dienstverhältnisse iSd ASVG vor (VwGH 27. 4. 2020, Ra 2020/08/0036).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!