Lange Zeit schien es strittig, unter welchen Bedingungen ein steuerrechtlicher Zuzug vorliegt, um die Zuzugsbegünstigungen gemäß § 103 EStG in Anspruch nehmen zu können. Der VwGH hat am 26. 2. 2020, Ro 2017/13/0018, dazu Stellung bezogen und zu Recht erkannt, dass eine bloße Wohnsitzbegründung in Österreich nicht ausreichend ist.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

