Die mit Wirkung ab 1. 1. 2020 rückwirkende Senkung der Lohnsteuer führt zu höheren Nettobezügen und damit zu einem höheren Wochengeldanspruch für werdende Mütter, wenn der Bemessungszeitraum für Wochengeld im Kalenderjahr 2020 liegt. Die ÖGK bittet nun die Dienstgeber bzw deren Personalverrechner, in diesen Fällen .
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

