Allmählich finden so ziemlich alle Konstellationen, die im Zusammenhang mit dem Papamonat in einer jungen Familie vorliegen können, den Weg zum OGH. Vor allem die Frage des gemeinsamen Haushalts beschäftigte den OGH bereits öfter. Kein gemeinsamer Haushalt liegt aber dann vor, wenn sich während des Papamonats ein gesundes Kind gemeinsam mit der erkrankten Mutter in der Klinik aufhält (OGH 16. 4. 2020, 10 ObS 29/20t).

