Zurückgezahlte steuerfreie Einnahmen iSd § 3 Abs 2 EStG (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) sind als Werbungskosten anzusetzen, wenn deren Zufluss im Wege der Umrechnungsvariante oder im Wege der Hinzurechnungsvariante steuerliche Auswirkungen hatte (VwGH 22. 6. 2020, Ro 2018/13/0009).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

