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Steuerrechtliche Aufteilung von Sozialversicherungsbeiträgen auf laufende und sonstige Bezüge bei einheitlicher Beitragsgrundlage

RechtsprechungSteuerrechtKlemens NenningPV-Info 2020, 5 - 7 Heft 10 v. 10.10.2020

Sozialversicherungsbeiträge für sonstige Bezüge sind anteilig einem etwaigen Sechstelüberhang zuzuordnen. Sozialversicherungsbeiträge, die sowohl auf einen laufenden als auch einen sonstigen Bezug entfallen, mindern anteilig die Bemessungsgrundlage (VwGH 14. 5. 2020, Ra 2019/13/0093).

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