In Anlehnung an das Erkenntnis des VwGH vom 18. 12. 2019, Ra 2019/08/0049, wird in diesem Beitrag ein Überblick über die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Gesellschafter-Geschäftsführern dargestellt. Auf welche Kriterien kommt es an? Welche Prüfschritte sind zur Abgrenzung erforderlich? Weiters erfolgt eine Auseinandersetzung mit der verfahrensrechtlichen Frage, welche Elemente eine ordnungsgemäße Begründung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung enthalten muss, damit eine Verletzung von Verfahrensvorschriften vermieden werden kann.

