Der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich als Voraussetzung für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld für eine drittstaatsangehörige Mutter kann sich ausnahmsweise auch aus dem Freizügigkeitsrecht des Kindes als Unionsbürger ergeben. Die Gerichte haben das Vorliegen eines unionsrechtlich abgeleiteten Aufenthaltsrechts eines Drittstaatsangehörigen zu prüfen (OGH 21. 1. 2020, 10 ObS 178/19b).

