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Fehlende Unterlagen bei grenzüberschreitender Überlassung

PV InternationalSteuerrechtAndreas GerhartlPV-Info 2020, 23 - 24 Heft 10 v. 10.10.2020

Bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich müssen Lohn- und Sozialversicherungsunterlagen am Arbeitsort bereitgehalten werden. Die Frage, wann eine grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung vorliegt, hängt maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls ab. Erfasst sind davon aber jedenfalls auch Fälle einer Subüberlassung (VwGH 18. 12. 2019, Ra 2018/11/0148, Ra 2018/11/0149).

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