Bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich müssen Lohn- und Sozialversicherungsunterlagen am Arbeitsort bereitgehalten werden. Die Frage, wann eine grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung vorliegt, hängt maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls ab. Erfasst sind davon aber jedenfalls auch Fälle einer Subüberlassung (VwGH 18. 12. 2019, Ra 2018/11/0148, Ra 2018/11/0149).

