Das LSD-BG war in den letzten Monaten Gegenstand zahlreicher Entscheidungen des EuGH, des VwGH und nicht zuletzt auch des VfGH (EuGH 12. 9. 2019, Maksimovic ua, C-64/18 ua; VwGH 15. 10. 2019, Ra 2019/11/0033; VfGH 27. 11. 2019, E 2893/2019, E 2896/2019, E 2047/2019, E 2049/2019). Während der EuGH hinsichtlich der „Formaldelikte“ des LSD-BG diese als Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit qualifizierte und der VfGH die dazugehörigen Verwaltungsstraftatbestände in weiterer Folge für gänzlich unanwendbar erklärte, liegt nunmehr auch ein erstes Erkenntnis zum Tatbestand der Unterentlohnung vor.

