Dass Entscheidungen zum Kinderbetreuungsgeld nach wie vor boomen, hängt wohl auch von den ständigen Änderungen im Gesetzeswortlaut ab. Sozialversicherungsträger sehen sich aufgrund dieser Änderungen veranlasst, Eltern ständig mit neuen Verfahren bis zum OGH zu treiben, um sich dort wieder einmal eine Abfuhr zu holen. So hat der OGH nunmehr klargestellt, dass für das Überschreiten der Zuverdienstgrenze nicht vom Zeitpunkt des Zuflusses der Einkünfte auszugehen ist, sondern vom Zeitraum der Ausübung der Tätigkeit (OGH 17. 12. 2019, 9 ObS 144/19b).

