vorheriges Dokument
nächstes Dokument

APG-Korridorpension: keine Übernahme von in Deutschland erworbenen „Kleinstzeiten“

PV InternationalSteuerrechtBernd PlaschkaPV-Info 2020, 26 - 28 Heft 10 v. 10.10.2020

Art 57 VO (EG) 883/2004 regelt die Berücksichtigung von in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten unter einem Jahr („Kleinstzeiten“) bei der Pensionsberechnung. Nach Abs 4 iVm der österreichischen Eintragung in Anhang VIII Teil 2 leg cit muss Österreich mitgliedstaatliche Kleinstzeiten nicht bei der Berechnung einer Alterspension (Korridorpension) nach dem APG berücksichtigen (OGH 26. 5. 2020, 10 ObS 21/20s).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!