Normen: § 6 Abs 3 Satz 2 BMSVG
Schlagwörter:
Abfertigung; neu; Arbeitnehmer; direkte Zahlung; Abfertigungsbeträge; Anspruch; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Direktauszahlung; Voraussetzungen; Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz; Entlassung; Arbeitgeber; Gerichtsurteil; Betriebliche Vorsorgekasse; Abfertigungsbegehren; Einklagung restlicher Entgeltansprüche; Insolvenz; Insolvenz-Entgelt; Klage auf Feststellung; Leistungsbegehren;

