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Kein Rückforderungsanspruch bei der Abfertigung neu

ArbeitsrechtJudikaturMag. Judith MorgensternPV-Info 2013, 18 - 19 Heft 4 v. 1.4.2013

Normen: § 6 Abs 2 BMSVG; § 69 ASVG; § 107 ASVG

Schlagwörter:

Arbeitnehmer; Rückforderungsanspruch; gutgläubiger Verbrauch; zu hoher Abfertigungsbetrag; nachträglich; Betriebliche Vorsorgekasse; Abfertigung; Abfertigungssystem; neu; Auszahlung; Rückforderung von zu viel ausbezahltem Arbeitsentgelt;

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