Mit seiner Entscheidung äußert sich der EuGH zu der Frage, ob in Hinblick auf kollektivvertragliche Bestimmung der Verwendungsgruppe von Flugbegleitern nur solche Zeiten angerechnet werden dürfen, die bei einer bestimmten Fluglinie erbracht wurden. Ist eine solche selektive Berücksichtigung von Vordienstzeiten zu rechtfertigen?
EuGH C-132/11

