Zusammenfassung: Der UFS setzte sich in seiner Entscheidung mit der Frage auseinander, ob eine Zahlung für eine Pensionsabfindung als Vergleichssumme iSd § 67 EStG besteuert werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 8 EStG; § 67 Abs 3 EStG; § 1380 ABGB

