Zusammenfassung: Der UFS setzte sich in seiner Entscheidung mit den starren Einkunftsgrenzen für den Anspruch auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag auseinander. Er prüfte dabei, welche Folgen die geringfügige Überschreitung der Einkunftsgrenze haben kann.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 4 EStG; § 106 Abs 1 EStG; § 1 Abs 4 EStG; § 18 Abs 3 Z 2 EStG

