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Verspätete Anmeldung per Telefax

SozialversicherungsrechtJudikaturDr. Andreas Gerhartl, AMS NiederösterreichPV-Info 2012, 24 Heft 3 v. 1.3.2012

§ 9 RMDFÜ 2005; § 113 Abs 2 ASVG

Der VwGH prüfte im Verfahren, welche Rechtsfolgen eine verspätete Fax-Anmeldung bei der GKK haben kann, wenn die Fax-Übermittlung aufgrund einer Fehlermeldung nicht durchgeführt werden konnte. Strittig war auch die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung eines Beitragszuschlags in diesem Fall.

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