§ 9 RMDFÜ 2005; § 113 Abs 2 ASVG
Der VwGH prüfte im Verfahren, welche Rechtsfolgen eine verspätete Fax-Anmeldung bei der GKK haben kann, wenn die Fax-Übermittlung aufgrund einer Fehlermeldung nicht durchgeführt werden konnte. Strittig war auch die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung eines Beitragszuschlags in diesem Fall.

