§ 82 Abs 4 ASVG
Der VwGH überprüfte in der Entscheidung u.a. eine geblockte Altersteilzeitvereinbarung, mit der die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 auf 20 Stunden reduziert wurde. Im Anlassfall wurde das Dienstverhältnis wegen der "Hacklerregelung" vorzeitig beendet.

