§ 113 Abs 1 Z 1 ASVG; § 113 Abs 1 Z 2 ASVG
Der VwGH ging in der Entscheidung der Frage nach, wie vorzugehen ist, wenn ein Dienstnehmer nicht vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung angemeldet ist und danach bei der Erbringung einer Leistung angetroffen wird.

