Zusammenfassung: Kunesch stellt in ihrem Beitrag die bedingt durch das BBG 2011 erfolgte Neuregelung des § 53 Abs 3 FLAG vor, die die Beitragspflicht zum Dienstgeberbeitrag zum FLAF für Auslandssachverhalte dann vorsieht, wenn die Sozialversicherungszuständigkeit für das Dienstverhältnis in Österreich liegt. Mit einer tabellarischen Übersicht und einem Praxishinweis der Verfasserin betreffend die voraussichtliche Abwicklung dieser DB-Pflicht.

