Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag werden in gebotener Kürze wichtige Neuerungen angeführt, die im Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 vorgesehen sind und für die Personalverrechnung Bedeutung haben.
Rechtsgrundlagen: § 207 BAO; § 209 BAO; BBKG 2010
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