Zusammenfassung: In diesem Fall beurteilte der UFS die steuerliche Behandlung einer "Nachzahlung" von Beträgen aus einer vereinbarten Pensions- und Leistungsprämie in Bezug auf steuerbegünstigte Vergleichszahlungen oder Nachzahlungen iSd § 67 EStG und kam zum Schluss, dass hier keines von beiden, sondern ein sonstiger Bezug vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 67 EStG

