§ 3 ASVG
Der VwGH hat in diesem Fall geprüft, ob der Dienstnehmer, der seine Tätigkeit ausschließlich im Ausland (hier Irak) ausübt, als im Inland beschäftigt anzusehen ist, ob die Voraussetzungen einer Entsendung iSd § 3 Abs 2 lit d ASVG gegeben sind und ob der Beschwerdeführer somit der Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) unterliegt.

