§ 105 Abs 1 ArbVG
Gerhartl widmet sich in seinem Beitrag den geltenden Fristen für das sog. betriebliche Vorverfahren und für die Anfechtung der Kündigung im Falle einer seitens des Arbeitgebers beabsichtigten Kündigung und zeigt auf, welche Änderungen die aktuelle Regierungsvorlage zur Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes dahingehend vorsieht.

