§ 13c Abs 4 BUAG
Grafender befasst sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des OGH aus dem August 2009, in der das Höchstgericht darüber entschied, ob arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die vorsehen, dass mehrmals der Endigungsgrund einvernehmlich umgewandelt wird, zulässig sind.

