Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Zuerkennung des Pendlerpauschales für einen Arbeitnehmer zu befassen, der von der Slowakei aus zu seiner Arbeitsstätte in Wien pendelt, aber auch über eine Mietwohnung in Wien verfügt.
VwGH 17.12.2008, 2006/13/0196

