Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob eine Handelsangestellte bei Einreihung in eine höhere Beschäftigungsgruppe Anspruch auf die Beibehaltung einer bestehenden Überzahlung in betragsmäßig gleichem Ausmaß hat. Ein praktisches Beispiel veranschaulicht die Judikatur des Höchstgerichts.
OGH 28.1.2009, 9 ObA 8/09f

