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Keine Schadenersatzpflicht bei Verschweigen der Behinderteneigenschaft

RechtsprechungArbeitsrechtMag. Andreas Gerhartl, AMS Niederösterreich (Bearb)PV-Info 2008, 29 - 30 Heft 6 v. 1.6.2008

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Arbeitgeber Schadenersatzansprüche gegenüber einem Arbeitnehmer hat, der ihm seine Eigenschaft als begünstigter Behinderter verschwieg. Es werden Sachverhalt, Rechtsfrage und die Entscheidung des OGH dargelegt, sowie Anmerkungen für die Praxis gemacht.

OGH 28.9.2007, 9 ObA 46/07s

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