Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses von der BUAK als Dienstgeberkündigung gewertet werden darf. Es werden Rechtsgrundlagen dargelegt und erläutert, auf die Entscheidung des VwGH eingegangen und Anmerkungen für die Praxis gemacht. Der Autor bringt zudem zwei praxisrelevante Beispiele.
VwGH 21.11.2007, 2006/08/0248

