§ 1160 ABGB; § 22 AngG
In der vorliegenden Entscheidung setzte sich das Gericht mit der Frage auseinander, ob ein Dienstnehmer, dessen Dienstverhältnis durch Zeitablauf beendet wird einen Anspruch auf Freizeit hat, wenn der Kollektivvertrag einen Freizeitanspruch auch für Den Fall der Dienstnehmerkündigung einräumt.

